Unbedenklichkeitserklärung Clipband

Unbedenklichkeitserklärung Clipband

 

 

Spezifikation / Unbedenklichkeitserklärung für Lebensmittel

für Clipband aus Kunststoff oder Papier

 

 

1. CLIPBAND aus Kunststoff/Metall

Diese Bescheinigung bezieht sich auf Clipband aus Kunststoff/Metall, bei denen kein direkter Kontakt mit dem Lebensmittel besteht.

Diese Bescheinigung stellt keine Zusicherung oder Garantieerklärung über die Eignung der gelieferten Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Metall/Kunststoffverbund für den vorhergesehenen Verwendungszweck dar, sondern sie ist eine Erklärung, die bescheinigt, dass die gelieferten Packmittel den gesetzlichen Anforderungen bestmöglich entsprechen.

 

Die zentralen Vorschriften zu Lebensmittelbedarfsgegenständen mit unmittelbarer Rechtswirkung in der Europäischen Union sind:

• Europäische Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004 über “Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“,

• Europäische Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

 

Zu den einzelnen verwendeten Materialien für die Herstellung der Clipband aus Kunststoff:

 

Für die gelieferten Clipband Kunststoff werden ausschließlich Materialien verwendet, für die uns vom Lieferanten folgende Bescheinigungen vorliegen:

1. Ummantelung

1.1 Kunststoff PP

1.2 Kunststoff LLDPE

1.3 Masterbatch

2. Innenmaterial

2.1 Eisendraht

 

Die Kunststoffe und Masterbatch [gemäß Herstellererklärung] erfüllt die

• Europäische Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004 über “Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“.

• Europäische Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 über “Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“,

Die Eisendraht [gemäß Herstellererklärung] erfüllt die

• Europäische Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004 über “Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“.

 

 

2. CLIPBAND aus Papier/Metall

Diese Bescheinigung bezieht sich auf Clipband aus Papier/Metall, bei denen direkter Kontakt mit dem Lebensmittel besteht.

Diese Bescheinigung stellt keine Zusicherung oder Garantieerklärung über die Eignung der gelieferten Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Metall/Papierverbund für den vorhergesehenen Verwendungszweck dar, sondern sie ist eine Erklärung, die bescheinigt, dass die gelieferten Packmittel den gesetzlichen Anforderungen bestmöglich entsprechen.

 

Die zentralen Vorschriften zu Lebensmittelbedarfsgegenständen mit unmittelbarer Rechtswirkung in der Europäischen Union sind:

• Europäische Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004 über “Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“.

 

Zu den einzelnen verwendeten Materialien für die Herstellung der Clipband Papier:

 

Für die gelieferten Clipband Papier werden ausschließlich Materialien verwendet, für die uns vom Lieferanten folgende Bescheinigungen vorliegen:

1. Aussenmaterial

1.1 Papier

2. Innenmaterial

2.1 Klebstoff

2.2 Eisendraht

 

Die Klebstoffe [gemäß Herstellererklärung] erfüllt die

• Europäische Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004 über “Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“,

• Europäische Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 über “Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“,

Die Eisendraht [gemäß Herstellererklärung] erfüllt die

• Europäische Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004 über “Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“.

 

Gemünden, den 01.01.2019

 

 


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